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Freigemessener radioaktiven Bauschutt

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PRESSEMITTEILUNG 16. Februar 2018
Nr. 19/2018

www.um.baden-wuerttemberg.de


Freigegebene Abfälle dürfen auf Deponien in Schwieberdingen und Vaihingen/Enz
Umweltminister Franz Untersteller: ?Unsere besonders strengen Vorgaben stellen den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sicher....

Kommentar Dr. Dierk Vogt:
Das sehen kritische Wissenschaftler weiterhin anders

...Die gesundheitliche Unbedenklichkeit hat uns auch die Bundesärztekammer ausdrücklich bestätigt.“ ...

Kommentar Dr. Dierk Vogt:
Falsch: das hat der Präsident Prof. Montgomery im Namen des Vorstands der Bundesärztekammer bestätigt. Formal und inhaltlich haben die Warnungen vor der Verharmlosung der Risiken des radioaktiven Freimessmülls aus dem AKW-Rückbau weiterhin Bestand, wie auch das offizielle Landesärztekammersymposium in Stuttgart am 3.2.18 zeigte.


D....as Umweltministerium hat der EnBW die Freigabe dafür erteilt, Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I auf den Deponien ?Am Froschgraben“ in Schwieberdingen und ?Burghof“ in Vaihingen/Enz zu beseitigen. Die EnBW hat nun mittels Messungen für jede einzelne Liefercharge nachzuweisen, dass der Bauschutt die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung des Bundes einhält (sogenanntes 10-Mikrosievert-Konzept).
?Der Bauschutt, den wir nun zur Deponierung freigegeben haben, ist gesundheitlich unbedenklich“,....

Kommentar Dr. Dierk Vogt:
es gibt auch aus der Sicht des Präsidenten der Bundesärztekammer und allen beteiligten Wisenschaftlern keinen Schwellenwert unter dem ionisierende Strahlen ihre gesundheitlichen Risiken verlieren. Ein Minister sollte also ehrlicherweise sagen, dass er unter diesem willkürlich angenommenen Grenzwert die Risiken "verantworten" könne, mit auch allen haftungsrechtlichen Konsequenzen, die es hat, Verantwortung für etwas zu übernehmen.

...sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (16.02.) in Stuttgart. Ein vom Umweltministerium Ende November vergangenen Jahres durchgeführtes Fachsymposium mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesärztekammer, der Landesärztekammer, der Strahlenschutzkommission und den betroffenen Landkreisen ...

Kommentar Dr. Dierk Vogt:
aber unter bewussten Ausschluss auch nur eines einzigen kritischen Wissenschaftlers oder kritschen Arztes

----habe dies eindrucksvoll bestätigt. ?Im Nachgang des Fachsymposiums hat mich der Präsident der Bundesärztekammer über einem Beschluss des Vorstands von Anfang Dezember 2017 informiert“, so Untersteller weiter. ?Darin erkennt der Vorstand derBundesärztekammer an, dass alle Menschen täglich ionisierender Strahlung aus Umwelt, Natur und begründeten Röntgenuntersuchungen ausgesetzt sind und dass das international gebräuchliche und bundesweit gültige 10-Mikrosievert-Konzept bei freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken das mögliche Risiko der Bevölkerung auf ein vernachlässigbares Niveau senkt. Außerdem hat der Vorstand der Bundesärztekammer ausdrücklich festgestellt, dass die im
Mai 2017 vom 120. Deutschen Ärztetag getroffene Entschließung, die das 10-Mikrosievert-Konzept kritisch hinterfragt hatte, wissenschaftlich nicht haltbar ist“, betonte Untersteller. ...

Kommentar Dr. Dierk Vogt:
Zumindest der Vorwurf der "Unwissenschaftlichkeit" bei der Kritik, dass es sich bei 10 µS-Belastung gerade eben nicht um ein gesundheitlich zu vernachlässigbarem Problem handelt, ist bei dem offiziellen Landesärztekammersymposium am 3.2.18 in Stuttgart eindrucksvoll entkräftet worden. Die gegenüber dem Vorstand anderslautenden Beschlüssse der Ärzteparlamente der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Budnesärztekammer haben formal und inhaltlich weiterhin Bestand.


...Um zu verhindern, dass andere als die nun freigegebenen Stoffe auf die Deponien gelangen könnten, habe das Ministerium der EnBW verbindlich ...

Kommentar Dr. Dierk Vogt:
diese Verbindlichkeit steht genau nicht in der Handlungsanleitung. Es handelt sich, wie der Name Anleitung im Gegensatz zur Anweisung sagt, um Soll- und Kann- und nicht um Muß-Bestimmungen, somit gibt es auch keine Strafandrohung bei Verstoß.

...vorgeschrieben, eine gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Städtetag erarbeitete Handlungsanleitung, die ergänzende Überwachungsmaßnahmen beim Umgang mit freigemessenen Abfällen vorsieht, zu berücksichtigen. ?Im bundesweiten Vergleich haben wir hiermit besonders strenge Vorgaben, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen“, sagte Untersteller.
Selbst im theoretisch unterstellten ungünstigsten Fall sei mit der Deponierung des Bauschutts sowohl für die in der Nähe der Deponie lebenden Bürgerinnen und Bürger als auch für die direkt auf den Deponien arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maximal eine zusätzliche Strahlenexposition von 10 Mikrosievert im Jahr verbunden, sagte der Minister weiter. ?Im Vergleich zur ohnehin vorhandenen natürlichen Strahlung in Höhe von durchschnittlich 2.100 Mikrosievert im Jahr ist dies ohne Relevanz“, so Untersteller. ...

Kommentar Dr. Dierk Vogt:
Bei der natürlichen Strahlenbelastung von 2100 µS geht das Bundesamt für Strahlenschutz nach aktueller Risikoeinschätzung von jährlich 11.0000 Krebstoten in Deutschland aus. Somit fällt die natürliche Strahlenbelastung als Marker für die gesundheiltiche Unbedenklichkeit weg. Minister Untersteller unterschlägt hierbei auch, dass die zum Freigabekonzept führende "triviale" Dosis von 10 µS auf zwei Annahmen beruht: EInerseits der angesprochene Vergleich mit Alltagsstrahlenbelastungen, andererseits das projezierte Krebstodesrisiko (aber auch alleiniges Krebsriko, Risko des Auftrtens von Herzinfarkt und chronischen Lungenerkankungen etc), das sich aus Studien an Atombombenopfern, Atomunfällen aber auch Atomarbeitern errechnet. Diese Sterblichkeit musste nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz seit der Einführung des 10µS-Konzeptes bis heute um den Faktor 5 angesichts neuerer Daten nach oben korrigiert werden. Kritische Wissenschaftler sehen das aktuelle Risiko noch deutlich höher an. Ein ministerielles "ohne Relevanz" wirkt von daher mehr als abgehoben. Den einzelnen Menschen, den es als Patienten trifft, sind solche Zahlenspiele der Verwaltung gleichgültig

...?Auch im Verhältnis zur durchschnittlichen jährlichen Belastung aufgrund medizinischer Anwendungen wie Röntgen mit 1.700 Mikrosievert im Jahr zeigt sich, dass die maximal möglichen 10 Mikrosievert im Jahr aus der Deponierung des Bauschutts keine Rolle spielen.“ ...

Kommentar Dr. Dierk Vogt:
Hier scheint der Minister nicht die Grundsätze des Strahlenschutzes verstanden zu haben: Jede Strahlenbelastung - auch unterhalb von Grenzwerten - so steht es in der Strahlenschutzverordnung benötigt eine Rechtfertigung, die besagt, dass die Anwendung ioniserender Strahlen einen größeren Nutzen als Schaden bewirkt und keine Alternativen bestehen. Dies wird in der Medizin in jedem Einzelfall geprüft und vom Patienten das EInverständnis eingeholt. Dies ist beim Freimessmüll nicht der Fall. Diese zusätzliche Strahlenbelastung wird vom grünen Minister ohne Einverständnis und ohne Nutzen der Anwohner der Deponie einfach angeordnet. Dabei wird sogar auch auf die weiteren Grundsärtze des Strahlenschutzes wie Minimierung und Optimierung verzeichtet. Im Gegenteil, der Kernkraftwerksbetrieber darf mit Dekontaminationsmaßnahmen und Abklinglagerung eine Grenzwertausschöpfung durchführen, um möglichst nah an die 10 µS heranzukommen.


...Untersteller verwies auf die zahlreichen Informationsveranstaltungen, Bürgerversammlungen und Gespräche mit Bürgerinitiativen in den vergangenen Jahren ...

Kommentar Dr. Dierk Vogt:
Weder der Minister aber auch sonst jemand aus der grünen Landesregerung hat sich bei irgendeiner Veranstaltung bisher auch nur ein einziges Mal öffentlich gestellt, im Gegenteil: die, die für mehr Bürgerbeteiligung wählen ließen, schließen diese in dieser Frage kategorisch aus.

...zum Freigabeverfahren und zum 10-Mikrosievert-Konzept. ?Ich stamme selbst aus der Anti-Atomkraft-Bewegung und kann daher sehr gut nachvollziehen, dass die Bürgerinnen und Bürger dem Material, das aus einem Kernkraftwerk stammt, zunächst einmal kritisch gegenüberstehen. Aber Fakt ist, dass auch in einem Atomkraftwerk nur vergleichsweise kleine Bereiche in einem relevanten Umfang radioaktiv kontaminiert sind. Es gibt keinen sachlichen Grund, das in den restlichen Bereichen anfallende Abbruchmaterial, das bei einer Deponierung nachweislich das 10-Mikrosievert-Konzept einhält, nicht auf die vorhandenen Deponien für Bauschuttabfälle zu verbringen.“...


Kommentar Dr. Dierk Vogt:
Der Kernkraftwerksbetreiber, in diesem Fall EnBW hat weitgehenden Ermessenspielraum welches Material er mit welchen Methoden überhaupt strahlenschutzmäßig erfasst und selsbt freimisst.
Bei der Verniedlichung der Risiken des Freimessmülls durch den grünen Minister besteht Sorge, dass er überhaupt mit Nachdruck die Strahlenschutzverordnung durchsetzt, in der nun genau die Notwendigkeit zur gesonderten Deponierung des eingeschränkt freigemessenen radioaktiven AKW-Schutts steht


...Weitere Informationen zum Freigabeverfahren nach § 29 Bundesstrahlenschutzverordnung stehen auf der Homepage des Umweltministeriums unter www.um.baden-wuerttemberg.de.
Ergänzende Informationen:
Mit der Freigabe werden vormals als radioaktiv eingestufte Abfälle aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen.....

Kommentar Dr. Dierk Vogt:
bleibt aber selbstverständlich weiterhin radioaktiv


....Beim Vorgang des Freimessens wird die tatsächliche Radioaktivität von Abfällen geprüft. Material, dessen Aktivität nachweislich die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung unterschreitet, kann nach § 29 Bundesstrahlenschutzverordnung freigegeben werden. Mit der Freigabe unterliegt das Material nicht mehr der strahlenschutzrechtlichen Überwachung, sondern nur noch dem Abfallrecht.....

Kommentar Dr. Dierk Vogt:
Das ist eines der größten Probleme beim weiteren Umgang des Materials: Die weitere Atomaufsicht - und kontrole entfällt!


....Die Überwachung des Freimessvorgangs erfolgt durch unabhängige Sachverständige der Atomaufsicht. In Baden-Württemberg ist das übliche Überwachungsprogramm aufgrund einer zusammen mit dem Landkreistag und dem Städtetag entwickelten Handlungsanleitung deutlich verschärft worden, um einen weitestgehenden Schutz vor Missbrauch für alle theoretisch vorstellbaren Fälle sicherzustellen.
Beim Abriss eines Kernkraftwerks können circa 97 Prozent ....

Kommentar Dr. Dierk Vogt:
das entspricht vielen 100.000t "radioaktiver Reststoffe" (Originalzitat aus der Handlungsanleitung) die nicht nur auf konventionelle Bauschuttdeponien sondern auch in den Recylingkreislauf kommen und von dort in Bereiche unseres alttäglichen Lebens: Recyclingbeton, Schiffsrümpfe, Spielgeräte, Küchenmöbel, etc.


...der Gesamtmasse freigegeben oder herausgegeben werden.

Kommentar Dr. Dierk Vogt:
Völlig ausser Acht lässt der Minister in dieser PM, das es bessere Alternativen gibt: das Belassen unter fortbestehender Atomkontrollle in einem Bunker auf dem Gelände des Atomkraftwerks: hierzu liegt ein Machbarkeitsgutachten vor, das von Ministeriumsseite nicht ernsthaft geprüft wurde. Und klar ist: mit dem Castorenlager mindestens für die nächsten Jahrzehnte und dem Bau des gigantischen Reststoffbearbeitungsszentrums und Standortabfalllager kann in Neckarwestheim wohl dieses Jahrhundert nicht mehr von einer "grünen Wiese" geträumt werden.

Besinnen Sie sich Ihrer Wurzeln und nehmen Sie die Sorgen der Bürger ernst!


Dieser Artikel wurde am Freitag, 08. April 2022 im Shop aufgenommen.

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