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AKW-Abriss versteckt - verteilt - verharmlost

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Wiederbegegnung mit einem Atomkraftwerk

In Deutschland hat der große AKW-Abriss begonnen. Bereits 22 Atomkraftwerke werden derzeit stillgelegt und sollen abgerissen werden. Zurück bleibt ein großer Müllberg. Ihre strahlende Hinterlassenschaft haben die Atomkonzerne bereits vorsortiert:


1 bis 3%
Langfristige Lager für hochradioaktive Abfälle und für schwach- und mittelradioaktive Ab- fälle, derzeit Zwischenlager. Geringer Anteil am Gesamtvolumen, sehr hoher Anteil am Radioaktivitätsinventar.

97 bis 99%
Müllabfuhr (radioaktiv belastetes und unbelastetes Material).

Deutsche Atomkraftwerke landen im Wertstoffkreislauf, in der Müllverbrennung und auf Bauschutt-Deponien im ganzen Land. Wenn wir das nicht stoppen, begegnen uns die ab- gerissenen deutschen AKW schon bald wieder ? überall. Künstliche Radioaktivität aus dem AKW-Betrieb landet in Kochtöpfen, in Konservendosen oder in Baumaterial, in der Luft, die wir atmen, im Wasser, das wir trinken und in Lebensmitteln, die wir essen.


Es war das Jahr 2001, als der damalige Bundesumweltminister Jürgen Trittin gelernt hatte, Kröten zu schlucken. Damals unterzeichnete die rot-grüne Bundesregierung gemeinsam mit den Atomkonzernen den Vertrag, der als ?Atomkonsens“ Geschichte schrieb. Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen protestierten gegen die Unterzeichnung, denn sie erkannten den Atom- konsens als Mogelpackung. Das war kein Atomausstieg, sondern ein Garantievertrag für den reibungslosen Weiterbetrieb mit viel Spielraum in Richtung Verfallsdatum der Atommeiler ? und inklusive Rückfahrschein.

Die Atomkonzerne waren zufrieden. Bundeskanzler Schröder war ebenfalls zufrieden, denn er hatte die Energieriesen bei Laune gehalten und den Koalitionspartner ruhiggestellt. Und der Umweltminister konnte endlich verkünden, dass die Grünen ihr wichtigstes Wahlversprechen, den Atomausstieg, quasi eingelöst hatten. Trittin hatte unter großem Druck geliefert, denn ohne ?Atomausstieg“ wäre der Verbleib der Grünen in der Regierungskoalition kaum vermittelbar gewesen.

Eines der Konsens-Geschenke für die Atomkonzerne kam mit der Strahlenschutznovelle 2001: Die Einführung der
Freigaberegelung (§29 StrlSchV):
Die Freigaberegelung schuf die Voraussetzung dafür, dass die Energiekonzerne ihre Atomkraft- werke nach Abriss zu circa 98 Prozent kostengünstig in die ?Müllabfuhr“ geben dürfen.

Das wäre unproblematisch, wenn die Zielsetzung der Freigabe lauten würde, dass nur zwei- felsfrei unbelastetes Material in den Abfallwirtschaftskreislauf gelangen darf. Dies ist jedoch nicht der Fall, freigegeben wird, was nicht ?unzweifelhaft endgelagert“ 1 werden muss. Es darf durchaus radioaktiv belastet sein und das in beachtlichen Maßen und Mengen. Was in die Ab- fallwirtschaft gegeben wird, bestimmt der Gesetzgeber mit der Festlegung von Grenzwerten für radioaktive Stoffe.

Die Begründung für die Freigaberegelung ist nicht im medizinischen Bereich zu finden. Ein Schwellenwert, unterhalb dessen Strahlung nicht schädlich wäre, existiert nicht. Die Freigaberegelung ist eher als Finanzierungskonzept zur Reduzierung der Atommüllkosten zu verstehen. Das Bundesumweltministerium formulierte das im Jahr 2001 so:

?In die Abwägung zur Festlegung entsprechender Vorsorgewerte fließen neben den in erster Linie zu berücksichtigenden Erkenntnissen der Risikobewertung zur Wirkung niedriger Strahlendosen auf Mensch und Umwelt auch Überlegungen der Risikoakzeptanz ein. Dabei müssen auch wirtschaftliche Erwägungen, z.B. die Kosten einer Endlagerentsorgung einbezogen wer- den.

Übersetzt bedeutet das:
Die Bevölkerung finanziert die Beseitigung von strahlendem AKW-Abrissmaterial mit ihrer Gesundheit

Auszug aus der Broschüre:
versteckt - verteilt - verharmlost
AKW-Abriss
Wie uns Atomindustrie und Politik ihren radioaktiven Müll unterjubeln
www.baesh.de

Dieser Artikel wurde am Freitag, 08. April 2022 im Shop aufgenommen.

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