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LS BNN 11.11.17 Falsche Voraussetzungen

  • Artikelnummer: 520097

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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um Abduck meines Leserbriefes bezüglich Ihres Artikels "Den Bauschutt will keiner" vom 11.8.2017, BNN, Zeitgeschehen:
Der BaWü Umweltminister Untersteller sagt, ?ein Sack Kunstdünger aus dem Baumarkt strahle stärker  als der Müll, der beim Abbruch  der AKW nach Messungen aus dem Atomgesetz fallen und auf Deponien der Kreise entsorgt werden müsse“ .
Vor der Freimessung im Kernkraftwerk wird zuerst in einigen wenigen aufwändigen Laboruntersuchungen bestimmt, welche radioaktiven Stoffe mit welcher Alpha-, Beta- oder Gammastrahlung zu welchem Anteil im Untersuchungsmaterial enthalten sind. Den Anteil der verschiedenen radioaktiven Stoffe in diesen möglichst repräsentativen Proben nennt man den Nuklidvektor (bestehend aus diversen Nukliden). In der Freimessanlage wird dann nur noch die Gammastrahlung von Cobalt-60 gemessen. Über den Nuklidvektor wird dann abgeschätzt, wie viel von den anderen oben genannten radioaktiven Stoffen im Bauschutt enthalten sein sollte. Steckt man nun einen Kunstdüngersack, z.B. konventionellen Rosendünger aus dem Baumarkt, also einen NPK-Dünger (Stickstoff, Phosphat, Kalium), in die Freimessanlage, so wird die gemessene Gammastrahlung als Cobalt-60-Strahlung interpretiert und mit dem in der Freimessanlage eingestellten Nuklidvektor wird ein Vielfaches an Nickel-63 und Eisen-55 sowie Strahlung von verschiedenen anderen Nukliden dazu gerechnet. Dafür wird dann die Dosis berechnet. In der Realität enthält ein NPK-Dünger diese radioaktiven Stoffe aber gar nicht. Die Gammastrahlung des Kunstdüngers stammt hauptsächlich vom radioaktiven Kalium-40, so dass hier falsch auf die Dosis hochgerechnet wird. Bemerkenswert ist, dass ohne explizite Risikoberechnung Kalium-40 überhaupt nicht für eine Deponierung frei-gemessen werden kann. Die StrSchV kennt dafür keinen Grenzwert! Kalium nimmt auch in Bezug auf die Gesundheitsgefährdung eine Sonderrolle ein. Es ist das zehnthäufigste chemische Element auf der Erde, davon 0,012% als radioaktives Kalium-40. Unser Körper braucht Kalium, aber er behält nur soviel, wie er braucht. Der Rest wird entweder gar nicht erst vom Darm aufgenommen oder über die Nieren wieder ausgeschieden. Eine gefährliche Anreicherung ist nicht möglich. Anders ist dies bei den meisten schwereren Radionukliden, die im Körper angereichert werden, Strontium z.B. in den Knochen. Somit liegt bei obiger Aussage des Umweltministers Untersteller eine doppelte Mogelpackung vor: Die demonstrative Freimessung eines Kunstdüngersacks wird unter bewusst falschen Voraussetzungen durchgeführt und dies zudem für einen Grenzwert, der gar nicht existiert. Quelle: Interessengemeinschaft Deponien Schwieberdingen-Horrheim

Für einen Abdruck vielen Dank im voraus
--
Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Oberacker





1) Das Schreiben des Landrats zeigt, dass er nur die vom Kreistag ihm gegen seinen Willen auferlegte Pflicht erfüllt:
Keine Anfrage zur Lagerung auf dem Kernkraftwerksgelände, was die zentrale Forderung der Freigabegegner ist.
Keine Bitte um dauerhaften Verbleib unter Atomaufsicht.
Keine Bitte um zentrale Lagerung mit Rückholoption.
Nicht einmal die Ungleichbehandlung des Landkreises Ludwigsburg mit Doppelbelastung durch Kernkraftwerk- und Deponiestandort wird von ihm thematisiert: Was wird aus den riesigen Mengen Freimessmüll des Landkreises Karlsruhe aus den Kernkraftwerken Phillippsburg und der Wiederaufbereitungsanlage  Karlsruhe?
Keine Frage seinerseits nach anderen Optionen.
Keine Frage seinerseits, wie von Seiten des Umweltministeriums nicht nur juristisch sondern auch fachlich die Festlegung auf nur eine Option erfolgt.
Keine Frage seinerseits nach Haftungsfragen bzgl. des einzubauenden Freimessmülls.
Keine Frage seinerseits, wer die Mehrkosten für Gutachter, langjährige Probenanalysen auf der Deponie und vielleicht notwendige Bergung übernimmt.
 
 
2) Die Antwort des Ministerpräsidenten bzw. des Staatsministers Murawski:
Dass "von ihnen tatsächlich keinerlei Gefahr ausgeht" ist bekannterweise falsch, ein Restrisiko des Freimessmülls wird auch vom Ökoinstitut Darmstadt nicht bestritten. Die Wiederholung dieser fake-news macht sie nicht glaubhafter, sondern das Vorgehen der Landesregierung bei diesem Thema fragwürdiger.
Kein Wort des Abwägens von Bürgerschutz bzw. Gesundheitsschutz gegenüber den betriebswirtschaftlichen Interessen der EnBW und der Untertagedeponie Heilbronn, die jeweils auch zu einem großen Teil in Landesbesitz sind.
Bei der Untertagedeponie Heilbronn werden für die Aufsichtsratsmitglieder betriebswirtschaftliche Interessen wie selbstverständlich in den Vordergrund gestellt. Das es sich hierbei um gewählte Bürgervertreter handelt, wird ausgeblendet. Sie sollten eigentlich primär die Bürgerinteressen vertreten!
Landkreise wie der Neckar-Odenwald-Kreis, die die Deponierung von Freimessmüll ablehnen, sollen juristisch gefügig gemacht werden bis hin zur persönlichen Haftbarmachung des Landrats. Es ist überhaupt kein Prozess seitens der Landesregierung  erkennbar, sich mit den fachlichen Einwänden der zahlreichen Deponiestandortgemeinderäten und -bürgermeister, Kreisräten, Landrat Dr. Brötel und Aufsichtsrat der AWN auseinanderzusetzen, geschweige denn auf Bundesebene eine Diskussion bzgl. der bisherigen Freigaberegelung in Gang zu bringen. Das Schreiben zeigt: Hier soll mit allen juristischen Mitteln seitens der Landesregierung gegen die Bürgerinnen und Bürger und ihre gewählten Vertreter vorgegangen werden.
Die gemeinsame Pressemitteilung mit dem Landesärztekammerpräsidenten weiterhin öffentlich in den Vordergrund zu stellen und weiterhin die dokumentierte nachfolgende Bestätigung des Landesärztekammerbeschlusses, der vor der Verharmlosung der Freimessrisiken warnt, durch den Umweltausschuss und den Vorstand der Kammer 
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/entschliessung-der-landesaerztekammer-zu-freigegebenen-abfaellen-aus-dem-rueckbau-von-kernkraftwerke/
zu negieren, ist nur als bewusste Irreführung des Umweltministeriums zu verstehen, die sie erklären muss.
Dass der Landesärztekammerbeschluss trotz des Wissens um den Disput mit dem Umweltminister auf Bundesebene beim Deutschen Ärztetag im Mai diesen Jahres bestätigt wurde, wird in dem Schreiben nicht diskutiert.
Der Umgang Unterstellers, ungeliebte demokratisch und legal zustande gekommene Landes- und Bundesbeschlüsse der Ärzte durch Einflussnahme auf ihre Präsidenten im Nachhinein kassieren zu wollen und ein dementsprechendes Schreiben an den Bundesärztekammerpräsidenten vor Abwarten seiner Antwort an die Presse weiterzuleiten, ist eigentlich eines Ministers nicht würdig.
 
3) Zur Landtagsanfrage der Grünen, die in Rekordzeit beantwortet wurde, habe ich meinen Kommentar beigefügt.
Ein zentraler Punkt dabei ist die Risikobeurteilung: Die Zahl der tödlichen Krebsfälle durch die natürliche Strahlenbelastung ist in Deutschland um ein zigfaches höher als die Zahl der Verkehrstoten. Dennoch ist es richtig, auch im Strassenverkehr alles regulativ Sinnvolle und technisch Mögliche im Straßenverkehr zu tun, um in Zukunft jeden einzelnen Todesfall zu vermeiden. So sollte auch alles sinnvoll Mögliches unternommen werden, um die Risiken im Umgang mit den Freimessmüll weiter zu reduzieren.

Dieser Artikel wurde am Freitag, 08. April 2022 im Shop aufgenommen.

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